Abmahnung wegen Tätlichkeit gegen andere Mitarbeiter
Nutzen Sie unsere Kreativität und Ihre Autorität...
Ja, leider gibt es in Ihrer Firma einen Mitarbeiter, der dauernd durch sein rüpelhaftes Verhalten auffällt. Er/Sie wurde öfter dafür gerügt. Selbst das Betriebsklima hat sich diesbezüglich schon zum Negativen verändert.
Tun Sie sich den Gefallen und unterbinden Sie dieses Fehlverhalten.
Arbeitsrechtlich ist die schriftliche "Abmahnung" eine geeignete Maßnahme.
Nutzen Sie daher anhängende themabezogene und emotionale Abmahnung - so sind Sie rechtlich später gewappnet. Außerdem dient es dem Betriebsklima und Ihrer Autorität!
Viel Glück
ibec-plus
Ideen, die bewegen.
Für diesen Eintrag ist der Autor verantwortlich.
Über den Autor
Nutzen Sie meine Kreativität und Ihren Vorteil!
Stellen Sie sich vor, Sie haben Erfolg!
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