Als Diagnose bezeichnet man die genaue Zuordnung von Befunden zu einem Krankheitsbegriff. Die Methoden der Findung einer Diagnose (z.B. Anamnese, körperliche Untersuchung, Röntgen oder Blutuntersuchung) werden unter dem Begriff der Diagnostik zusammengefasst. Die Entscheidung für das Urteil muss in medizinischen Berufen aus rechtlichen Gründen schriftlich dokumentiert werden.
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