Eine Krankenversicherung erstattet dem Versicherten (voll oder teilweise) die Kosten für die Behandlung nach Unfällen, bei Erkrankungen und bei Mutterschaft. In Deutschland gibt es zwei Arten der Krankenversicherung: a) die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und b) die private Krankenversicherung (PKV). Die gesetzliche Krankenversicherung ist so geregelt, dass alle Versicherten einen staatlich vorgegebenenen Beitragssatz gleichermaßen einzahlen - egal ob sie alt oder jung, dauerhaft krank oder gesund sind. Der Beitragssatz richtet sich nach Einkommen oder berufliche Stellung. Eine private Krankenversicherung nehmen vor allem Personen in Anspruch, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind (Angestellte und Arbeiter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze), Beamte und Selbstständige und Freiberufler ohne Berücksichtigung ihres Einkommens. In der privaten Krankenversicherung wird für jede versicherte Person ein separater Beitrag erhoben.
In dieser Rubrik veröffentlichen Experten, Versicherungen und Versicherte Texte, Dokumente und Bücher (eBooks) rund um das Thema Krankenversicherung: Erfahrungsberichte z.B. für eine günstige Krankenversicherung, Ratgeber z.B. für eine Zusatzversicherung, Fachartikel, wissenschaftliche Arbeiten, Informationen z.B. über die Beitragsbemessungsgrenze etc.