Die Anfragen hinsichtlich der verschiedensten Branchenbuch- und Gewerbeverzeichnisverträgen, die auf Grund der unklaren Formulierungen auf den meist per Fax eingehenden Formularverträgen, geschlossen werden häufen sich. Auch scheint es, als würden immer mehr Trittbrettfahrer vom vermeintlichen Erfolg dieser Anbieter profitieren wollen.
Aus diesem Grunde haben wir hier einmal eine Musterkündigung für Sie erstellt, mit welcher ein solcher Vertrag fristlos gekündigt werden kann. Selbstverständlich ist das Versenden dieses Schreibens, welches Sie noch auf Ihre eigenen Bedürfnisse anpassen müssen, kein Garant dafür, dass sich die Gegenseite zufrieden gibt. Sollte Ihnen daher dennoch eine Klage zugestellt werden, raten wir Ihnen dringend, sich an einen Anwalt zu wenden.
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