Tenorierung im Zivilprozess
47 Fälle und Lösungen
Eine Übung für Rechtsreferndare
Für Jurastudenten und Rechtsreferendare ist die Kenntnis der Tenorierungen im Zivilprozess unentbehrlich. Die vorliegende Sammlung enthält die wichtigsten Tenorierungen mit Erläuterungen:
Leseprobe:
Fall 32:
Der Kläger verklagt den Beklagten auf Zahlung von € 10.000,00. Das LG gelangt zu der Auffassung, dass die Klage jedenfalls in Höhe von € 500,00 begründet ist und möchte den Rechtsstreit insoweit entscheiden.
Teilurteil:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 500,00 zu bezahlen.
2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Anmerkung:
Hier konnte das LG nach § 301 ZPO durch Teilurteil entscheiden. Dass das Urteil als "Teilurteil" bezeichnet wird, ist gesetzlich nicht vorgesehen, in der Praxis allerdings üblich. Das Teilurteil enthält keine Kostenentscheidung, diese bleibt dem Schlussurteil vorbehalten ("Einheit der Kostenentscheidung"). Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ergibt sich aus §§ 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO.
Für diesen Eintrag ist der Autor verantwortlich.
Über den Autor
Der Autor ist zur Zeit Rechtsreferendar am LG Mannheim und beabsichtigt, in den kommenden Monaten eine Reihe juristischer Fachartikel anzubieten.
Da immer die Möglichkeit besteht, dass sich trotz sorgfältiger inhaltlicher Prüfung Fehler in die Ausführungen eingeschlichen haben, wird um Feedback gleich welcher Art via E-Mail gebeten.
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