Seit Januar 2009 ist der Expertenstandard "Pflege von Menschen mit chronischen Wunden" durch den dnqp herausgegeben worden. Die Umsetzung ist für alle Stationären Altzenhilfeienrichtungen pflicht. Der MDK und die Heimauficht überprüfen diese Umsetzung. Die Bewertung dieser Umsetzung ist notenrelevant für die Pflegenoten nach den Pflegetransperenzbericht.
Diese Verfahrensanweisung dient als Arbeitsgrundlage für die Mitarbeiter im Umgang mit chronischen Wunden. Sie kann auf die jeweilige Einrichtung angepasst werden.
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