Laut Wikipedia wird in der deutschen Rechtswissenschaft das Gesellschaftsrecht als "das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden, beschäftigt." Eine Gesellschaft wiederum ist entweder eine Gesellschaft im engeren Sinne (Personengesellschaft = GbR, OHG, KG) oder eine Körperschaft (z.B. e.V. AG, GmbH). In dieser Rubrik finden Sie Vorlagen rund um das Gesellschaftsrecht wie z.B. Gründungssatzungen und Beteiligungsverträge.